Nutzungsbedingungen

Evangelische Zusatzversorgungskasse

Nutzungsbedingungen für das Mitgliederportal der EZVK

(gültig ab Juni 2025)

1. Anbieter und angebotene Dienste

Anbieter des Mitgliederportals ist die Evangelische Zusatzversorgungskasse AöR (EZVK), Holzhofallee 17 a, 64295 Darmstadt.

Die EZVK bietet den Nutzern des Mitgliederportals Möglichkeiten, sich u.a. über bestimmte Angaben, die das Beteiligtenverhältnis (z. B. Auskunft über eigene Basisdaten, Abrechnungsstellen) oder die angemeldeten Beschäftigten (Basisdaten der Versicherten, beitragsrelevante Daten der Versicherten) betreffen, zu informieren sowie Daten einzugeben und zu pflegen oder Erklärungen abzugeben. Weiterhin besteht die Möglichkeit, entsprechende Dokumente herunterzuladen und Serviceangebote rund um die EZVK einzusehen.

Die Registrierung und die Nutzung sind kostenfrei.

2. Nutzungsberechtigter Personenkreis

2.1 Das Mitgliederportal kann genutzt werden von Beteiligten nach § 11 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 der Satzung der EZVK sowie von

  • Zentralen Gehaltsabrechnungsstellen (im Folgenden „ZGASt’en“) und
  • Rechenzentren oder Abrechnungsdienstleistern,

die von einem Beteiligten mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung beauftragt wurden (im Folgenden „Nutzer nach Ziffer 2.1“).

Für Rechenzentren und Abrechnungsdienstleister sind die Nutzungsmöglichkeiten dieses Mitgliederportals eingeschränkt.

2.2 Die Nutzung kann durch Personen mit folgenden Nutzungsberechtigungen erfolgen:

  • „Administrator“ (Ziffer 4.1),
  • „Sachbearbeiter“ (Ziffer 4.2) oder
  • „Sonstiger Mitarbeiter eines Rechenzentrums oder Abrechnungsdienstleisters“ (Ziffer 4.3),

solange und soweit diese von den Nutzern nach Ziffer 2.1 autorisiert sind (im Folgenden „Nutzungsberechtigte Personen“).

Beteiligte können somit auch von ihnen beauftragte Lohn- und Gehaltsabrechner (z.B. Steuerbüros) eine der oben genannten Nutzungsberechtigungen als Sachbearbeiter oder Sonstiger Mitarbeiter eines Rechenzentrums oder Abrechnungsdienstleisters erteilen.

Nutzer nach Ziffer 2.1 und Nutzungsberechtigte Personen gemeinsam werden im Folgenden als „Nutzer“ bezeichnet.

2.3 Das Nutzungsverhältnis, welches durch diese Nutzungsbedingungen ausgestaltet ist, besteht zwischen der EZVK und dem jeweiligen Nutzer.

3. Nutzungsvoraussetzungen

3.1 Die Nutzung des Mitgliederportals setzt eine Registrierung und eine Zulassung des Nutzers voraus (Ziffer 4). Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht; die EZVK ist berech-tigt, die Zulassung ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

3.2 Weitere Nutzungsvoraussetzung ist die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers zu den jeweils geltenden Nutzungsbedingungen sowie die Kenntnisnahme der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Dem Nutzer werden vor Abschluss der Registrierung die aktuellen Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung der EZVK angezeigt. Sie können heruntergeladen, dauerhaft abgespeichert und ausgedruckt werden.

Stimmt der Nutzer den Nutzungsbedingungen nicht zu oder widerruft er diese, darf er das Mitgliederportal nicht nutzen.

4. Registrierung, Zulassung und Nutzungsumfang

Die Registrierung des Nutzers erfolgt im Mitgliederportal. Der Nutzer hat im Rahmen der Registrierung alle erfragten Daten und Angaben vollständig und korrekt anzugeben.

Die Zulassung zum Mitgliederportal ist für Nutzer nach Ziffer 2.1 auf einem von der EZVK zur Verfügung gestellten Formular (Antragsformular) in Schriftform auf dem Postweg zu beantragen. Sobald die EZVK die so übermittelten Daten und Angaben überprüft hat und aus ihrer Sicht keine Bedenken gegen eine Zulassung bestehen, schaltet sie den Zugang zu dem Mitgliederportal frei und benachrichtigt den jeweiligen Nutzer hierüber per Email.

Um für die von der EZVK im Mitgliederportal zur Verfügung gestellten Servicefunktionen ein hohes Maß an Datenschutz- und Sicherheit zu gewährleiten, sind die Form der Registrierung und der Nutzungsumfang des Mitgliederportals davon abhängig, ob es sich bei der Nutzungsberechtigten Person um einen Administrator (Ziffer 4.1), einen Sachbearbeiter (Ziffer 4.2) oder einen Sonstigen Mitarbeiter eines Rechenzentrums oder Abrechnungsdienstleisters (Ziffer 4.3) handelt.

Der Nutzer ist verpflichtet alle Vorgaben zur technischen Nutzung des Mitgliederportals einzuhalten und es nur im Rahmen der vorgegebenen Funktionalitäten zu nutzen.

4.1 Nutzungsverwaltung durch einen oder mehrere Administratoren

Die Nutzungsberechtigung als Administrator stellt eine zusätzliche Sicherheitsstufe im Mitgliederportal dar.

Der Beteiligte oder die ZGASt kann pro Antragsformular einen Mitarbeiter als Administrator bestimmen. Beteiligte und ZGASt´en werden darauf hingewiesen, dass für den Zugang von Sachbearbeitern mindestens ein registrierter Administrator erforderlich ist. Daher sollte auf das Vorhandensein mindestens eines weiteren registrierten Administrators geachtet werden, um die Möglichkeit der Portalnutzung jederzeit aufrecht zu erhalten.

Das Antragsformular ist von der Geschäftsleitung bzw. von der entsprechend der Geschäftsordnung befugten Person zu unterzeichnen und mit dem Firmenstempel zu versehen.

Der Administrator erhält einen Zugang für die Nutzerverwaltung des Mitgliederportals. Dazu muss sich der Administrator im Mitgliederportal registrieren. Nach Prüfung und Freigabe des Antrags durch die EZVK wird ihm ein Einmalpasswort auf dem Postweg zugestellt. Der Administrator muss dieses Einmalpasswort umgehend ändern. Im Falle eines Verlustes des Passwortes muss er sich direkt an die EZVK wenden, um ein neues Passwort zu beantragen.

Über seinen Zugang vergibt und verwaltet er die entsprechenden Berechtigungen der Sachbearbeiter, welche die einzelnen Service-Funktionen des Mitgliederportals für den Beteiligten nutzen. Daneben kann er die Zugangsmöglichkeit weiterer registrierter Administratoren deaktivieren.

Der Administrator ist verantwortlich für die Vergabe der Nutzungsberechtigungen der Sachbearbeiter (Ziffer 4.2) sowie für die Durchführung sämtlicher Änderungen in der Nutzerverwaltung, damit diese stets auf dem aktuellen Stand ist. Der Administrator erfüllt insbesondere folgende Aufgaben:

  • Vergabe, Änderung der Nutzungsberechtigung der Sachbearbeiter, Zuordnung der Abrechnungsstellen zu den Sachbearbeitern

  • Setzung eines „Einmalpasswortes“ und Weitergabe an den Sachbearbeiter, wobei ein Einmalpasswort aus folgenden Gründen gesetzt werden kann:

    • Ein Sachbearbeiter wird im Mitgliederportal erstmals angelegt.

    • Das begrenzt gültige Einmalpasswort für den Sachbearbeiter ist abgelaufen, da dieser sich nicht innerhalb dessen Gültigkeitsdauer in das Mitgliederportal eingeloggt hat.

    • Der Sachbearbeiter hat sein Einmalpasswort vergessen.

  • Zurücksetzung des Passwortes eines Sachbearbeiters.

  • Der Administrator ist verantwortlich für die Deaktivierung (Sperrung) des Zugangs eines Sachbearbeiters. Ein Grund für eine Deaktivierung kann insbesondere sein:

    • Der Sachbearbeiter scheidet beim Nutzer aus.

    • Der Zugang zum Mitgliederportal wird nicht mehr benötigt (z. B. wegen Arbeitsplatzwechsel, Elternzeit).

    • Der Sachbearbeiter widerruft die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen (vgl. Ziff. 3.2).

  • Der Administrator kann den Zugang eines Sachbearbeiters reaktivieren. Ein Grund für eine Reaktivierung kann insbesondere sein, dass der deaktivierte Zugang wieder benötigt wird.

  • Der Administrator hat seinen eigenen Zugang zum Account zu deaktivieren, wenn er diesen nicht mehr benötigt.

Aufgrund der bloßen Autorisierung als Administrator erwirbt er selbst keine Nutzungsrechte für die Service-Funktionen des Mitgliederportals (vgl. Ziffer 5). Der Administrator kann sich eigenverantwortlich die zusätzliche Berechtigung als Sachbearbeiter einräumen (vgl. Ziffer 4.2.) und damit Zugang zu den Service-Funktionen erhalten.

Der Beteiligte oder die ZGASt hat der EZVK das Ausscheiden eines registrierten Administrators anzuzeigen und eigenverantwortlich den Zugang zu beenden.

4.2 Zugang als Sachbearbeiter zur Nutzung der Service-Funktionen

Der Administrator bestimmt mindestens eine Person, die als Sachbearbeiter eines Beteiligten oder einer ZGASt von der EZVK ein Zugang zum Mitgliederportal erhalten soll/en. Dazu hat er diese/n im Mitgliederportal mit Vor- und Nachnamen, dienstlicher Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der/ den entsprechenden Abrechnungsstellennummern in der entsprechenden Eingabemaske zu benennen.

Der vom Administrator angelegte Sachbearbeiter erhält eine Zugangsmöglichkeit zu allen Service-Funktionen des Mitgliederportals. Dadurch kann er sämtliche im Mitgliederportal angebotenen Dienste nutzen.

Der Zugang beinhaltet die einfache, jederzeit widerrufliche und nicht übertragbare Berechtigung zur Nutzung des Mitgliederportals im Rahmen des vom Administrator festgelegten Umfangs (siehe Ziffer 4.1) und der Verfügbarkeit (siehe Ziffer 7). Der Administrator kann daher insbesondere die Berechtigung des Sachbearbeiters für die Abrechnungsstelle(n) jederzeit ändern.

Der Sachbearbeiter hat dem Administrator jede relevante Änderung (Name, E-Mail-Adresse) sowie die Beendigung seiner Nutzungsberechtigung mitzuteilen.

4.3 Zugang als Sonstiger Mitarbeiter eines Rechenzentrums oder Abrechnungsdienstleisters

Der Beteiligte, das Rechenzentrum oder der Abrechnungsdienstleister können pro Antragsformular einen Sonstigen Mitarbeiter eines Rechenzentrums oder Abrechnungsdienstleisters bestimmen.

Das Antragsformular ist von der Geschäftsleitung bzw. von der entsprechend der Geschäftsordnung befugten Person zu unterzeichnen und mit dem Firmenstempel zu versehen.

Nutzer unter dieser Ziffer haben nur eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten. Sie erhalten über das Mitgliederportal die Gelegenheit zum Upload von DATÜV-Meldungen. Die Registrierung eines Administrators ist für sie nicht vorgesehen. Die Regelungen unter Ziffer 4.1 und 4.2 finden daher keine Anwendung auf sie.

4.4 Geheimhaltung der Zugangsdaten

Im Zuge der Registrierung erhält der Nutzer persönliche Zugangsdaten für das Mitgliederportal, die aus einem Benutzernamen und einem persönlichen Passwort bestehen. Mit Hilfe dieser persönlichen Zugangsdaten identifiziert und legitimiert er sich gegenüber dem Mitgliederportal. Er hat deshalb sicherzustellen, dass Benutzername und Passwort keinem Dritten – auch keinem Angehörigen des eigenen Unternehmens – zugänglich gemacht werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass ein Dritter das Mitgliederportal missbräuchlich benutzt. Insbesondere darf das Passwort nicht notiert oder elektronisch gespeichert werden. Mitarbeiter der EZVK oder sonstige Personen sind nicht berechtigt, nach dem Kennwort zu fragen.

Der Nutzer kann sein persönliches Passwort jederzeit ändern. Nach der Änderung kann das bisherige Passwort nicht mehr verwendet werden. Zum Schutz vor unbefugter Benutzung muss das Passwort regelmäßig alle drei Monate geändert werden. Das zu wählende Passwort soll mindestens acht zusammenhängende Zeichen umfassen, darunter mindestens eine Zahl, einen Großbuchstaben und einen Kleinbuchstaben.

Liegen Hinweise auf eine unbefugte Kenntnis oder Verwendung des Kennworts durch Dritte oder eine missbräuchliche Verwendung vor, hat er unverzüglich das Kennwort zu ändern und die EZVK zu informieren.

Der Nutzer nach Ziffer 2.1 ergreift darüber hinaus auch alle sonst notwendigen Maßnahmen, um eine missbräuchliche oder fehlerhafte Nutzung des Mitgliederportals in seinem Verantwortungsbereich auszuschließen (z.B. durch Installierung/Aktualisierung von Anti-Viren-Programmen, Firewalls etc.).

5. Service-Funktionen des Mitgliederportals

5.1 Bereitstellung von Dokumenten und Daten durch die EZVK

Der Nutzer erklärt sich einverstanden, dass die EZVK von der Möglichkeit Gebrauch machen kann, bestimmte Dokumente ausschließlich über das Mitgliederportal zur Verfügung zu stellen.

Neue Dokumente werden für den Nutzer im Mitgliederportal bereit gestellt. Der Nutzer ist verpflichtet, regelmäßig Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dem Mitgliederportal eingestellten Informationen eigenverantwortlich zu überprüfen. Die EZVK übernimmt insofern keinerlei Haftung.

Das Mitgliederportal ist kein Archivsystem. Über das Mitgliederportal der EZVK werden Dokumente des laufenden Jahres und der beiden vorangegangenen Kalenderjahre bereitgestellt. Danach sind Kenntnisnahme und Abruf der Dokumente oder Daten (Download) im Mitgliederportal durch den Nutzer nicht mehr möglich.

Die EZVK weist den Nutzer ausdrücklich darauf hin, dass das Mitgliederportal nicht zwingend tagesaktuelle Daten beinhaltet. Datenänderungen können mit einer zeitlichen Verzögerung im Mitgliederportal aktualisiert werden.

Bei der Nutzung des Mitgliederportals sind die Benutzerführung am Bildschirm und die dort gegebenen Hinweise zu beachten. Nutzeraktivitäten, die die Funktionalität der Anwendung beeinträchtigen oder stören, sind untersagt.

5.2 Up- und Download von Informationen und Erklärungen durch den Nutzer - Umfang und Sorgfaltspflichten

Im Mitgliederportal kann der Nutzer Dokumente ein- und Daten bereitstellen (Upload). Des Weiteren kann der Nutzer bestimmte Erklärungen abgegeben. Im Mitgliederportal sind nur die für die Kommunikation mit der EZVK erforderlichen Dokumente hochzuladen.

Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die in seinem Namen durchgeführten Aktivitäten innerhalb des Mitgliederportals und deren Inhalte. Er hat die von ihm eingestellten Daten auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit zu überprüfen.

Des Weiteren ist der Nutzer dafür verantwortlich, dass von ihm hochgeladene Inhalte frei von Schadsoftware, Malware, Viren, Trojanern oder sonstigen Programmen bzw. Programm-Codes sind, welche die Funktionsfähigkeit oder den Bestand des Mitgliederportals gefährden oder beeinträchtigen können.

Der Nutzer kann außerdem nach Ziffer 5.1.bereitgestellte Informationen abrufen und zu eigenen Zwecken intern nutzen (Download). Die Weitergabe der Inhalte an Dritte oder deren Veröffentlichung ist nicht gestattet.

6. Verzicht auf Schriftform

Die EZVK verzichtet für rechtserhebliche Erklärungen, die der Nutzer über das Mitgliederportal abgibt - soweit gesetzlich zulässig - auf die Schriftform.

Dies gilt nicht für die Antragstellung zur Zulassung zum Mitgliederportal oder dessen Kündigung. Diese Erklärungen erfolgen daher auch außerhalb des Mitgliederportals. Dokumente, die aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen schriftlich vorliegen müssen, wird die EZVK auf dem Postweg zusenden.

7. Verfügbarkeit des Mitgliederportals und inhaltliche Änderungen

7.1 Es besteht kein Anspruch auf jederzeitigen Zugang bzw. auf ununterbrochene Nutz- und Erreichbarkeit der auf dem Mitgliederportal angebotenen Dienste. Die Dokumente und Daten des Mitgliederportals werden dem Nutzer unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten.

Die Portalnutzung kann aufgrund äußerer Störungen von Netzwerk- oder Telekommunikationsverbindungen, höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der EZVK liegen, zeitweise eingeschränkt oder unmöglich sein.

Die EZVK ist berechtigt, den Zugang zu den Leistungen des Mitgliederportals dauerhaft oder vorübergehend zu sperren oder zu begrenzen sowie eine aktive Sitzung zu unterbrechen, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder der gespeicherten Daten dies erfordern.

Darüber hinaus ist die EZVK auch berechtigt, die Portalnutzung für Wartungsarbeiten und Weiterentwicklungen einschließlich Batchläufen, Updates etc., einzuschränken bzw. vorübergehend zu sperren.

Die EZVK wird auf der Startseite des Mitgliederportals bzw. im Rahmen der Benutzerführung auf solche Sperrungen oder Unterbrechungen hinweisen. Die EZVK übernimmt keine Haftung und Gewähr für die Abrufbarkeit, Sicherheit und Speicherung hochgeladener Daten.

7.2 Des Weiteren behält sich die EZVK vor, die Inhalte des Mitgliederportals zu ändern. Hierüber wird die EZVK auf der Startseite des Mitgliederportals bzw. im Rahmen der Benutzerführung die Nutzer informieren.

8. Individuelle Sperrung des Zugangs durch die EZVK

Die EZVK ist berechtigt den Zugang zum Mitgliederportal dauerhaft oder vorübergehend zu sperren, insbesondere

  • wenn Tatsachen vorliegen, die den Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des Mitgliederportals durch den Nutzer (z.B. Begehung von Rechtsverletzungen über das Mitgliederportal) begründen, oder

  • wenn der Nutzer anderweitig schuldhaft gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt.

  • bei wiederholter falscher Eingabe des Passwortes eines Nutzers bei der Anmeldung im Mitgliederportal, oder

  • bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ziffer 9

9. Sperrung eines Nutzerkontos wegen längerer Inaktivität

Nutzerkonten, die über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten keine Aktivität aufweisen, können von uns gesperrt werden. Aktivität umfasst das Einloggen, die Nutzung von Diensten oder die Interaktion mit anderen Nutzern.

Vor der Sperrung eines Nutzerkontos aufgrund von Inaktivität wird der Nutzer per E-Mail benachrichtigt und hat die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten sein Konto zu nutzen und damit eine Sperrung zu vermeiden.

Der Nutzer muss sich für eine Nutzung nach Sperrung erneut registrieren. Nach Sperrung behalten wir uns das Recht vor, das Konto und alle damit verbundenen Daten endgültig zu löschen.

10. Nutzungsdauer

10.1 Die Nutzungsmöglichkeit des Mitgliederportals besteht auf unbestimmte Zeit.

10.2 Die Nutzung des Mitgliederportals kann sowohl vom Nutzer nach Ziffer 2.1 als auch von der EZVK jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Abgabe der Kündigungserklärung über das Mitgliederportal ist nicht möglich. Ein Kündigungsgrund ist nicht erforderlich. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

10.3 Die Nutzungsmöglichkeit des Mitgliederportals endet für einen Nutzer durch Sperrung, wenn eine dauerhafte Sperrung durch die EZVK nach den Ziffern 8 und 9 erfolgt oder der Nutzer nur einen Administrator autorisiert hat, dieser den Zugang sperrt und kein neuer Administrator benannt wird (vgl. Ziffer 4.1).

11. Änderung der Nutzungsbedingungen

Die EZVK behält sich eine Änderung dieser Nutzungsbedingungen vor. Der Nutzer wird bei der nächsten Anmeldung zum Mitgliederportal ausdrücklich über die Änderung informiert. Die EZVK kann Änderungen auch elektronisch auf ihrer Homepage bekanntgeben, wenn sie darauf ausdrücklich auf der Startseite des Mitgliederportals hinweist.

Das Einverständnis zur geänderten Fassung der Nutzungsbedingungen ist Voraussetzung für die weitere Nutzung des Mitgliederportals. Wird dieses nicht erteilt, darf das Mitgliederportal nicht weiter genutzt werden (vgl. Ziffer 3.2.)

12. Rechte am Mitgliederportal bzw. am Webauftritt

Das Mitgliederportal, alle Webseiten inklusive Layout, Quelltext, Software bzw. Softwarebestandteile, die dazugehörigen Datenbanken einschließlich der Programm- und Datenkonzeption sowie alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

Dem Nutzer werden keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Rechte oder Lizenzen im Zusammenhang mit dem Mitgliederportal, Patente, Schutzmarken, Urheberrechte oder sonstige Eigentums- oder gewerbliche Schutz – und Urheberrechte gewährt.

Urheberrechtshinweise und Markenbezeichnungen dürfen weder verändert noch beseitigt werden.

13. Gewährleistung / Garantie

Die EZVK weist ausdrücklich darauf hin, dass auf dem Mitgliederportal bereitgestellte Informationen technische oder inhaltliche Fehler und Ungenauigkeiten enthalten können. Die Nutzung des Mitgliederportals erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Informationen, Funktionen und Programme werden ohne Gewährleistungen oder Garantien bereitgestellt.

14. Haftung/ Schadensersatz

Die EZVK haftet uneingeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen (z.B. DSGVO). Im Übrigen geltend folgende Haftungsbeschränkungen:

Die Haftung der EZVK für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Schäden handelt, die aus einer Verletzung von Pflichten beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieser Vereinbarung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten). Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen der EZVK. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren typischen Durchschnittsschaden begrenzt.

Für den Verlust gespeicherter Daten haftet die EZVK nur dann und insoweit, als der Nutzer nach 2.1 durch eine ordnungsgemäß durchgeführte Datensicherung sichergestellt hat, dass diese Daten mit einem vertretbaren Aufwand rekonstruiert werden können.

Der Nutzer ist verpflichtet, der EZVK den Schaden zu ersetzen, der diesem aus einer schuldhaften Verletzung der Pflichten des Nutzers aus diesen Nutzungsbedingungen entsteht.

Der Nutzer stellt die EZVK im Falle der Nichtbeachtung seiner Verpflichtungen aus den Nutzungsbedingungen von dessen Haftung gegenüber Dritten vollumfänglich frei. Das gilt nur dann nicht, wenn der Nutzer die Pflichtverletzung nachweislich nicht zu vertreten hat.

15. Datenschutz

Die EZVK als auch der Nutzer gewährleisten die Vertraulichkeit und die Integrität der gespeicherten und übermittelten Daten.

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die EZVK erfolgt gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung des Datenschutzgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD). Personenbezogene Daten werden nur an Dritte weitergegeben, sofern dies durch den Nutzer veranlasst oder zur Erfüllung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben der EZVK notwendig ist. Dem Nutzer wird bei Registrierung die Datenschutzerklärung der EZVK zur Verfügung gestellt (vgl. Ziffer 3.2).

16. Salvatorische Klausel

Sollten Einzelne der hier geregelten Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.